Lachgas wird sehr wohl von vielen Zahnärzten verwendet. Es ist ein international anerkanntes Verfahren. In den USA oder Skandinavien ist es Standart. Nur in Deutschland ist es eine kleine Minderheit innovativer Zahnärzte, die Lachgas anwendet.
Nein, warum auch. Die Lachgasanwendung in unserer Praxis ist keine Narkose, sondern hat lediglich eine beruhigende und entspannende Wirkung. Da Ihnen keinerlei gefahren drohen ist die Durchführung und Überwachung durch den Zahnarzt mehr als ausreichend. In einigen Bundesstaaten der USA wird Lachgas sogar durch die Zahnarzthelferin angewendet.
Lachgas ist ein gasförmiges Beruhigungsmittel
Nein! Im Gegenteil: In der USA zum Beispiel gibt es Millionen von dokumentierten Lachgasanwendungen – jedoch keinen einzigen ernsten Zwischenfall.
Nein, die Behandlung unter Lachgas ist keine „Kassenleistung“. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen die Lachgasanwendung selbst bezahlen.
Bei privaten Krankenversicherungen wird die Behandlung oft erstattet, allerdings sollte der Patient sich sicherheitshalber eine Kostenzusage holen.